Gelten Minimalabstände für Brandschutzklappen, die in einer Einzelöffnung abgedichtet mit Weichschottabschottung eingebaut sind?
Ja. Die Gesamtöffnung in der Wand, die mit harten Steinwollplatten abgedichtet werden muss, unterliegt zwei Einschränkungen: Die maximale Größe der Öffnung sollte gleich oder geringer der Klappengröße + 600 mm UND gleich oder geringer als die maximal zulässige Leerabschottung (m²) gemäß den Angaben des Steinwollplattenherstellers sein (z. B. Promat B x H ≤ 3,75 m², Hilti EI90S ≤ 3,20 m², Hilti EI120S ≤ 1,44 m²).